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Nürnberger Zoll findet "Goldiges" im Gepäck

Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Goldbarren

Anfang November 2024 kontrollierten Zöllner am Nürnberger Flughafen zwei Reisende bei der Ausreise über die Türkei nach Russland. Im Handgepäck eines 60-Jährigen fanden sie dabei eine fest verschweißte Pralinenschachtel, in der sich zwei Goldbarren in einer Blechdose befanden.

Der Mann gab an, es handele sich um seine "Rente", die er mit nach Russland nehmen wolle. Er habe die Goldbarren so verpackt, damit man sie in Russland nicht finden würde. Da Goldbarren jedoch als Luxusgüter unter die Embargo-Verordnung gegen Russland fallen, wurde gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.

Die Goldbarren im Wert von über 16.000 Euro wurden sichergestellt und eine Sicherheitsleistung auf die zu erwartende Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro festgelegt.

Die Mitteilung ergeht nach heutigem Stand der Ermittlungen, die das Zollfahndungsamt München übernahm.

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