- Ort und Datum : Singen, 31. Januar 2025

Am 20. Januar 2024 versuchte eine 41-jährige deutsche Staatsangehörige, mit dem in der Schweiz zugelassenen Mercedes Benz ihres Lebensgefährten über das Zollamt Waldshut einzureisen. Da die Frau nur einen Wohnsitz in Deutschland hat, wiesen die Zöllner sie darauf hin, dass sie mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug nicht in das Bundesgebiet einreisen darf. Daraufhin drehte sie um und fuhr zurück in die Schweiz.
Eine Stunde später wurde sie jedoch von einer Zollstreife im Stadtgebiet Waldshut erneut angetroffen. Auf Befragung gab sie an, über das benachbarte Zollamt Laufenburg eingereist zu sein.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die Sicherheit für die ermittelten Zollabgaben in Höhe von rund 4.300 Euro konnten von der Deutschen nicht gezahlt werden. Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm die Straf- und Bußgeldstelle in Karlsruhe.