Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl
Stuttgart, 3. Februar 2025
Schaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durchsuchten Stuttgarter Zollfahnder im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dieses steht im Verdacht, bei der Verzollung von Stahl falsche Angaben gemacht zu haben.
Bei über 100 Zollabfertigungen meldete das Unternehmen Stahlerzeugnisse mit britischer Herkunft an. Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden soll der Stahl indischer Herkunft sein und wurde lediglich über Großbritannien nach Deutschland eingeführt.
Bei korrekter Anmeldung als Stahlerzeugnis indischen Ursprungs wären nach europäischem Zollrecht um 25 Prozent höhere Einfuhrabgaben fällig geworden. Der entstandene Steuerschaden dürfte sich auf mehrere Hunderttausend Euro belaufen.
Die betroffenen Einfuhren des deutschen Unternehmens fanden ab März 2021 über einen Zeitraum von zwölf Monaten statt. Insgesamt wurden hierbei Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Millionen Euro eingekauft.
Im Dezember 2024 durchsuchten Stuttgarter Zollfahnder die Geschäftsräume des Maschinenbauunternehmens. Zeitgleich mit den Durchsuchungen in Deutschland wurden in Großbritannien die Geschäftsräume des dortigen Verkäufers von der britischen Zollfahndung durchsucht. Dabei wurden umfangreiche elektronische Daten gesichert, welche nun ausgewertet werden.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Stuttgart dauern an.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist mit der Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union beauftragt. Dazu gehören neben Subventionsbetrug und Korruption auch schwerer grenzüberschreitender Steuerbetrug. Ihren Hauptsitz hat die Behörde in Luxemburg.