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Zoll verhindert Schmuggel von Luxushandtasche

Strafverfahren gegen unehrlichen Reisenden eingeleitet

Die Zahlung von rund 670 Euro Einfuhrabgaben sowie die Einleitung eines Strafverfahrens sind das Ergebnis eines missglückten Schmuggelversuchs.

Bereits am 5. Januar 2025 verirrte sich ein belgisches Ehepaar an den Abfertigungsschalter des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn. Dort teilte der 47-jährige Mann dem Zöllner mit, dass er in der Schweiz eine Lederhandtasche eines namhaften französischen Luxuswarenherstellers erworben habe und sich nun für die Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer die Ausfuhr aus der Schweiz bestätigen lassen möchte.

Der Zöllner verwies den Mann hierfür an den Schalter des Schweizer Zolls, teilte dem belgischen Staatsangehörigen jedoch mit, dass für die in der Schweiz erworbene Handtasche Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten seien. Das Ehepaar zeigte sich bezüglich der Einfuhrabgaben jedoch uneinsichtig und gab an, die Steuern nicht bezahlen zu wollen und die Handtasche stattdessen in die Schweiz zurückzubringen.

Bereits eine Stunde später konnte das Fahrzeug des Ehepaars auf der Autobahn 5, Höhe Efringen-Kirchen, durch Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach gesichtet und zur Kontrolle gestoppt werden. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs trafen die Zöllnerinnen und Zöllner tatsächlich das Ehepaar an, jedoch befand sich im Kofferraum des Fahrzeugs zudem die zuvor in der Schweiz gekaufte Handtasche im Wert von knapp 3.000 Euro.

Der belgische Reisende sieht sich durch den Schmuggelversuch mit einem Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung konfrontiert. "Durch das Überschreiten der Freimenge in Höhe von 300 Euro blieben dem Mann die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 670 Euro nicht erspart", so Kim Klopfer vom Hauptzollamt Lörrach.

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