Reisender mit Luxustasche ertappt
Warenwert über dem 100-Fachen des genannten Betrags; Zoll erhebt Abgaben in Höhe von rund 2.000 Euro
Vergangene Woche versuchte ein 34-jähriger Mann aus Zürich, eine Handtasche einer renommierten Luxusmarke im Wert von 8.650 Euro als Geschenk für eine Freundin über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Anstatt den tatsächlichen Wert anzugeben, behauptete der Reisende, die Tasche koste lediglich 80 Euro.
Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten des Hauptzollamts Singen im Kofferraum des Wagens die versandfertig verpackte Luxushandtasche samt Rechnung, die den tatsächlichen Wert der Ware belegte.
Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts, erklärte: "Hätte die Tasche tatsächlich nur 80 Euro gekostet, wären keine Einfuhrabgaben entstanden. Die Wertgrenze für Waren nach Deutschland liegt aktuell bei 300 Euro. Um die Rechte der Markeninhaber zu schützen, prüfen wir jedoch bei auffällig niedrigen Wertangaben auch, ob es sich um Fälschungen handeln könnte."
Eine Fälschung lag in diesem Fall nicht vor, jedoch wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Abgaben in Höhe von rund 2.000 Euro wurden erhoben.
Nachdem der Reisende die Abgaben beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss der Reisende ebenfalls rechnen.
Die Wertgrenze für Ware, die abgabenfrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich die Wertgrenze auf 175 Euro.
Wird die Reisefreigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten gesonderte Freimengen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" im Bereich "Reisen".
Reisefreimengen