- Ort und Datum : Osnabrück, 17. Januar 2025

Im Rahmen der Postabfertigung haben Beamte des Zollamts Lohne (Oldenburg) in einem Paket aus Ghana am 14. Januar 2025 einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt.
Da bei einem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses im Beisein eines Zollbeamten durch den Empfänger des Pakets geöffnet. Bei der Überprüfung des Paketinhalts kam eine große Menge an Arzneimittel zum Vorschein.
Daraufhin wurde seitens des Zollamts Lohne die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. In den folgenden Prüfverfahren stellte diese einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig.
In diesem Zusammenhang ordnete die Arzneimittelbehörde die Sicherstellung der Arzneimittel an. Der Vorgang wurde zwecks ahndungsrechtlicher Konsequenzen des Einführers an die Arzneimittelbehörde abgegeben.