Zeit ist Geld - Schmuggelversuch von Luxusuhren wird teuer
Reisender versucht, Luxusuhren im Gesamtwert von rund 183.000 Euro einzuschmuggeln und Zollabgaben in Höhe von rund 35.000 Euro zu sparen
Acht Uhren unterschiedlicher Luxushersteller im Gesamtwert von rund 183.000 Euro entdeckte der Zoll am 10. Januar 2025 am Grenzübergang Konstanz-Autobahn bei einem im Kanton Sankt Gallen lebenden deutschen Reisenden.
Auf die Frage nach mitgeführten Waren gab der Mann an, lediglich Reisegepäck dabeizuhaben. Bei der sich anschließenden Kontrolle fanden die Kontrollbeamten des Hauptzollamts Singen acht Uhren namhafter Luxusmarken im Kofferraum des Wagens. Wie sich herausstellte, hatte der 60-Jährige den Großteil der Uhren erst in diesem Jahr erworben.
Da er die fälligen Abgaben in Höhe von rund 35.000 Euro nicht zahlte, wurden die Uhren zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt.
Gegen den Besitzer der Uhren wurden ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet.
Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss der Reisende ebenfalls rechnen.
Die Wertgrenze für Ware, die abgabenfrei aus der Schweiz im Rahmen einer Reise im privaten Gepäck nach Deutschland importiert werden darf, liegt derzeit bei 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich die Wertgrenze auf 175 Euro.
Wird die Reisefreigrenze überschritten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Alkohol und alkoholhaltige Getränke gelten gesonderte Freimengen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen".
Reisefreimengen