Illegaler Handel mit Pyrotechnik aufgedeckt
Frankfurt am Main, 16. Januar 2025
Zollfahndung Frankfurt beschlagnahmt über eine halbe Tonne Sprengstoff
Über eine halbe Tonne illegaler Sprengstoff wurde am 13. Dezember 2024 durch Kräfte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main bei Durchsuchungsmaßnahmen im Kreis Groß-Gerau sichergestellt. Darunter befanden sich allein 582 Kugel- und Zylinderbomben mit einer Nettoexplosivstoffmasse von fast 145 Kilogramm.
Ausgangspunkt der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführten Ermittlungen war ein zuvor sichergestelltes Paket aus der Tschechischen Republik, in dem sich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 (Großfeuerwerk) mit rund 7,5 Kilogramm Sprengstoff befanden.
Gegen den Empfänger des Pakets, einen 36-jährigen Mann, wurde aufgrund fehlender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen am 13. Dezember 2024 konnte dann eine große Anzahl an diversen pyrotechnischen Gegenständen aufgefunden und sichergestellt werden. Die explosive Ware wurde unter anderem in einem ehemaligen Kühlraum und der Lagerhalle eines landwirtschaftlichen Anwesens durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder entdeckt. Die größte vorgefundene Kugelbombe hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm.
Der sichere Abtransport der Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände wurde durch den Entschärferdienst des Hessischen Landeskriminalamts durchgeführt.
Bei der aufwendigen Verwiegung und Auszählung der Pyrotechnik wurden insgesamt rund 554 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse festgestellt.
"Eine Privatperson darf maximal Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivstoffmasse von 15 Kilogramm ohne Erlaubnis zuhause lagern. Die sichergestellte Menge übersteigt diese um ein Vielfaches. Durch die Beschlagnahme konnte so durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein großer Beitrag zur Sicherheit für Leib und Leben geleistet werden", so Sebastian Fuhr, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Die weiteren Ermittlungen wegen Verdachts des illegalen Handeltreibens mit pyrotechnischen Gegenständen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt dauern an.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet. Die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen.
Explosionsgefährliche Stoffe
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Gesamtsicherstellung an illegaler Pyrotechnik