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Zoll stoppt Einfuhr von Laserschweißgeräten

Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen und Konformität

Nicht sichere Laserschweißgeräte

Beamte des Zollamts Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, haben die Einfuhr von drei Laserschweißgeräten aus China gestoppt. Die vermeintlichen Schnäppchen stellten aufgrund von fehlenden Unterlagen und unvollständiger Kennzeichnung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Ein Metallbauunternehmen aus der Region hatte den Kontakt zu dem chinesischen Händler auf einer Baumesse geknüpft und die Maschinen dann im Internet bei diesem bestellt. Da die Zöllner bei der Zollanmeldung Zweifel an der Produktsicherheit der Laserschweißgeräte hatten, wurde die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Marktüberwachungsbehörde eingeschaltet. Diese teilte die Zweifel der Zollbeschäftigten und kam zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen an die sogenannte Maschinenrichtlinie nicht erfüllt werden und die Waren so in der EU nicht marktfähig seien.

Dem Metallbauunternehmen wurde daraufhin die Möglichkeit eingeräumt, in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem zuständigen TÜV, die Maschinen auf einen konformen Stand zu bringen und somit die vorhandenen Sicherheitsmängel zu beheben. Danach konnten die Laserschweißgeräte im zweiten Anlauf abgefertigt werden.

Zusatzinformation

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Darüber hinaus hat die Schweiz die Regelungen der Maschinenrichtlinie größtenteils in nationales Recht übernommen. Auch die Türkei hat entsprechende Regelungen erlassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen.

Produktsicherheit und -konformität

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