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Goldschmuggel am Flughafen Bremen

Schmuck im Wert von über 8.000 Euro beim Zoll nicht angemeldet

Der Zoll hat am Dienstag, dem 7. Januar 2025, am Bremer Flughafen bei der Kontrolle einer aus der Türkei mit ihrem Ehemann einreisenden 52-jährige Frau Goldschmuck im Wert von über 8.000 Euro entdeckt.

Die Reisende durchschritt nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck zunächst vorschriftswidrig den grünen Zollausgang für anmeldefreie Waren, wo sie von Zöllnern zur Kontrolle angehalten wurde. Im Zuge der Prüfung des Reisegepäcks wurden dann acht Schmuckstücke aus Gold festgestellt. Aufgrund der Einzelwerte konnten zwei Schmuckstücke aufgrund der Reisefreimenge von 430 Euro steuerfrei überlassen werden. Für die restlichen sechs Schmuckstücke im Gesamtwert von über 8.000 Euro musste die Reisende rund 1.800 Euro an Steuern zahlen. Zusätzlich wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

"Sobald die Reisefreimenge überschritten wird, müssen Reisende ihre Waren bei Ankunft in der Europäischen Union im roten Kanal beim Zoll anmelden. Hätte die Reisende bei ihrer Ankunft den roten Zollausgang genutzt und ihren Goldschmuck angemeldet, hätte sie lediglich die fälligen Steuern zahlen müssen", erläuterte Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Das Strafverfahren hätte sie sich so ersparen können."

Nach Entrichtung der Steuerschuld konnte die Frau ihren Goldschmuck wieder an sich nehmen.

Zusatzinformation

Reisende können sich auf unserer Internetseite ausführlich über steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren.

Reisen nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat

Im Zweifelsfall sollten alle mitgebrachten Waren im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier gewährt.

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