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Bielefelder Zoll stoppt Fahrzeugschmuggel auf Autobahn 44

Blauer Ford Mustang ohne Zollanmeldung

Ford Mustang Mach E

Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld stoppten einen in Großbritannien zugelassenen Ford Mustang Mach E. Der Sportwagen wurde ohne Zollanmeldung in das Gebiet der EU eingeführt.

Ein in Rumänien zugelassener Kleintransporter mit Anhänger, auf dem der Ford Mustang transportiert wurde, hatte das Interesse der Beamtinnen und Beamten auf der Autobahn 44 geweckt und sie leiteten diesen zur Kontrolle bei Bad Wünnenberg auf den Rastplatz Sintfeld. Im Kleintransporter befanden sich vier Männer im Alter zwischen 25 und 43 Jahren, die aus Großbritannien kommend unterwegs nach Rumänien waren.

Für den Sportwagen mit einem Schätzwert von rund 40.000 Euro, der für einen Auftraggeber nach Rumänien überführt werden sollte, sowie diverse weitere mitgeführte Artikel, wie beispielsweise ein Motorrad, Fernseher, Spielekonsolen und Werkzeuge konnten die für die Einfuhr nach Deutschland erforderlichen Zolldokumente nicht vorgelegt werden. Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die für den Sportwagen angefallenen Einfuhrabgaben in Höhe von gut 12.000 Euro konnten vor Ort nicht beglichen werden. Daher wurde das Fahrzeug durch den Bielefelder Zoll vorerst sichergestellt. Mit den weiteren Waren konnten die Männer, nachdem sie insoweit die geschuldeten Einfuhrabgaben von rund 1.400 Euro beglichen hatten, ihre Reise fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen hat die zuständige Straf- und Bußgeldsachenstelle des Zolls übernommen.

Zusatzinformation

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

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