Zollfahndung stellt illegale Kriegswaffen und Ghost Guns sicher
Wohnungsdurchsuchungen in Köln und Moers
Bereits am 13. Juli 2021 stellten Beamte des Zollfahndungsamts Essen bei der Durchsuchung zweier Wohnungen im Köln und Moers zwei vollautomatische Sturmgewehre Typ HK 416, zwei sogenannte Ghost Guns, eine illegale Pistole sowie Waffenteile und -zubehör wie Lauf, Magazine, Zielvorrichtungen, Schalldämpfer und Munition sicher.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt das Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Staatsangehörigen aus Köln wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Anlass der Ermittlungen war die Sicherstellung einer Postsendung an den Beschuldigten mit einer Laserzieleinrichtung aus China durch Kontrollbeamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main am Frankfurter Flughafen.
Da der Verdacht bestand, dass der 36-Jährige illegale Waffenteile erworben hatte, erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume.
Diesen setzten die Essener Fahnder am 13. Juli 2021 um und fanden in der Wohnung des Beschuldigten - neben seinen Legalwaffen - diverse illegale Waffen, Waffenteile und Zubehör. So stellten die Zollfahnder zwei vollautomatische Sturmgewehre Typ HK 416 mit Laserzielprojektor sicher. Weiter wurden zwei sogenannte Ghost Guns, Typ Glock und Typ Colt, eine Pistole Walther P22, zwei Schalldämpfer, ein Pistolenlauf, und ein Zielscheinwerfer sichergestellt.
Bei sogenannten Ghost Guns handelt es sich um selbst (zusammen)gebaute Schusswaffen ohne Seriennummern.
Da der Beschuldigte angab, die illegalen Waffen, -teile und -zubehör wären Eigentum seines Vaters, wurde im Anschluss dessen Wohnung in Moers durch die Essener Zollfahnder durchsucht. Aufgefunden wurden die Legalwaffen des 72-Jährigen, insgesamt mehrere Lang- und Kurzwaffen, Waffenteile, Munition und Treibladungspulver. In Amtshilfe für die Kreispolizeibehörde Wesel wurden auch diese Waffen und das Zubehör in Gewahrsam genommen.
Gegen den Kölner wurde nun auch ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Ebenso wurde gegen den Moerser ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eröffnet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.