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Messer in Gürtelschnalle versteckt

Verbotenes Accessoire

Gürtelschnalle und darin versteckbares Messer

Ein in eine Gürtelschnalle integriertes Messer fanden Zollbeamte des Zollamts Donautal in einem Postpaket aus China. Der Empfänger des Pakets, ein 72-jähriger Mann aus Ulm, hatte den Gürtel im Internet bestellt.

Postpakete aus Nicht-EU Ländern werden vom Zoll kontrolliert.

Nachdem der Mann das Paket im Beisein der Zöllner geöffnet hatte, kam die metallische, ovale Gürtelschnalle mit Verzierungen zum Vorschein. Auffällig war, dass der mittlere Teil der Gürtelschnalle frei beweglich und zur Seite herausnehmbar war. Es stellte sich heraus, dass es sich dabei um kleines verstecktes Klappmesser handelte.

Hieb- und Stichwaffen, die in einem alltäglichen Gegenstand versteckt werden, sind nach dem Waffengesetz verboten.

Gegen den Empfänger wurde vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet, und das Messer wurde sichergestellt. Der Mann zeigte sich kooperativ und einsichtig, die Straftat war ihm nicht bewusst.

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