Zollfahndung und Landratsamt stoßen auf zahlreiche illegale Waffen
Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Faustfeuerwaffen und Munition bei Durchsuchungen im Raum Garmisch-Partenkirchen sichergestellt
Insgesamt 61 Lang- und Kurzwaffen, darunter Maschinenpistolen, Sturm- beziehungsweise Repetiergewehre, Pistolen, Revolver, aber auch diverse Waffenteile haben Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts München - Dienstsitz Nürnberg - bei der Durchsuchung einer Wohnung sowie einer Scheune im Raum Garmisch-Partenkirchen am 8. März 2023 vorgefunden. Daneben stießen sie auf rund 6.500 Schuss zugehöriger Munition unterschiedlichen Kalibers, deren Besitz nicht von waffenrechtlichen Erlaubnissen gedeckt war.
Die Maßnahmen richteten sich gegen einen 62-jährigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, der im Verdacht steht, sich neben seinen legalen Waffen auch illegale beschafft zu haben. Im Vorfeld der Durchsuchungen war durch Abgleich des Waffenbesitzes beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen in Erfahrung gebracht worden, dass der Beschuldigte 22 Waffen (20 Langwaffen, zwei Pistolen) legal besitzt.
Beamte des Landratsamts wohnten den Durchsuchungen bei und stellten fest, dass bezüglich der legal besessenen Waffen unter anderem gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen wurde.
Dass neben den legal besessenen 22 Waffen noch 39 weitere unregistrierte vorgefunden wurden, überraschte sowohl Zollfahnderinnen und Zollfahnder als auch die Kräfte des Landratsamts. Bei vier Waffen könnte es sich um sogenannte unbrauchbar gemachte Dekowaffen handeln.
Als Beweismittel und Gegenstände, die der Einziehung unterliegen könnten, stellte das Zollfahndungsamt München die unregistrierten illegalen Waffen, die Waffenteile und die Munition sicher. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II und des Zollfahndungsamts München erstrecken sich dabei auf Verstöße gegen das Waffengesetz und Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen 22 Waffen stellten die Beamten des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen samt Waffenbesitzkarte noch am Durchsuchungstag vor Ort auf Gefahr in Verzug sicher, da an der Zuverlässigkeit des Tatverdächtigen Zweifel bestehen.
Auf den 62-jährigen Deutschen wurden die Zollfahnder aufmerksam, als Hinweise einer Partnerdienststelle eingingen, wonach er aus der Schweiz ein Sturmgewehr eingeschmuggelt haben soll.
Die Ermittlungen dauern an.
Sicherung des legalen Waffenbesitzes
Zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit Waffenbesitz ist es wichtig, dass Behörden gut zusammenarbeiten. Sei es mit den Polizeibehörden oder - wie kürzlich im Landkreis Garmisch-Partenkirchen - mit den Beamten des Zollfahndungsamts München.
Ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko auszuschließen. Liegen Tatsachen vor, die auf eine Eigen- beziehungsweise Fremdgefährdung oder Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers hinweisen, sind im Rahmen von "Gefahr in Verzug" die Waffen unverzüglich sicherzustellen. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit gefragt. Sei es als Zeuge oder auch logistisch beim Transport und Aufbewahrung von sichergestellten Waffen.
Wie der Fall im Landkreis Garmisch-Partenkirchen kürzlich zeigte, funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden reibungslos (Quelle: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen).
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Auswahl sichergestellter Waffen