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Hamburger Zoll stellt Waffen sicher

Gewehre und Elektroschockgeräte aus dem Verkehr gezogen

Sichergestelltes Gewehr

Ob im Postverkehr oder im Container versteckt: Der Hamburger Zoll hat in den letzten zwei Monaten diverse Waffen sichergestellt:

  • 10 Reizstoffsprühgeräte
  • 50 Handelektroschockgeräte und
  • 20 Distanz-Elektroschockgeräte

Am 11. Januar 2023 hat das Zollamt Hamburg einen aus China kommenden Container mit den unterschiedlichsten angemeldeten Waren beschaut. Neben gefälschten Faschingskostümen, Kinderspielen, Ohrhörern und Handtaschen wurden auch unter das Waffengesetz fallende Reizstoffsprühgeräte und Elektroschocker gefunden. Außerdem wurden Fälschungen und Waffen sichergestellt, weil ein slowenischer Einführer gegen das Markenschutzgesetz und Waffenrecht verstoßen hatte.

402 Gasdruckgewehre aus Taiwan

In einer Zollanmeldung wurden Anfang Dezember lediglich Dekowaffenhülsen angemeldet. Die zollamtliche Beschau brachte dann neben den einfuhrfähigen Munitionshülsen aber zusätzlich 402 Gasdruckgewehre zum Vorschein. Die Recherche des Zollamts Hamburg ergab, dass diese speziellen Gewehre nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig sind. Eine Verbringungserlaubnis konnte der Einführer nicht vorweisen.

Acht Softairwaffen

Hamburger Zollbeamtinnen und -beamte entdeckten bei der Kontrolle von Postpaketen am 19. Januar 2023 acht Softairwaffen. Die genauere Untersuchung ergab, dass es sich dabei um erlaubnispflichtige Waffen nach dem Waffengesetz handelte, da die Bewegungsenergie der Geschosse 0,5 Joule überstieg. Einige der gefundenen Waffen wiesen eine Dauerschussfunktion auf, sodass sie als vollautomatische Waffen galten und somit unter ein waffenrechtliches Verbot fielen.

"Dank der Aufmerksamkeit meiner Kollegen und Kolleginnen konnten wir mit den Sicherstellungen unseren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "In allen Fällen hat das Zollfahndungsamt Hamburg die weiteren Ermittlungen übernommen."

Zusatzinformation

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit überwacht die Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Schusswaffen sowie von diesen gleichgestellten Gegenständen und Munition, die dem Waffengesetz unterliegen.

Mehr dazu finden Sie in der Rubrik Postsendungen auf unsere Website:

Waffen und Munition

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