Zollfahndungsamt und Landratsamt beschlagnahmen Waffenbesitz
München, 5. November 2024
Schuss-, Kriegs-, Hieb- beziehungsweise Stichwaffen sowie Munition und kiloweise Schwarzpulver sichergestellt
Auf dem Anwesen eines 70-jährigen Rentners im Landkreis Wunsiedel haben Kräfte des Zollfahndungsamts München - Dienstsitz Nürnberg - 61 Schuss- beziehungsweise Kriegswaffen, etliche wesentliche Waffenteile und rund 15.000 Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers, darunter auch Leuchtspurmunition, sichergestellt. Als nicht alltäglich gestaltete sich zudem der Fund von über 2,5 Kilogramm Schwarzpulver.
Daneben hat ein zu der Durchsuchung herbeigerufener Beamter des Landratsamts Wunsiedel 31 vorschriftswidrig aufbewahrte Luftgewehre, eine Vielzahl von Bajonetten, Hieb- und Stichwaffen sowie die im legalen Besitz befindlichen zwei Schusswaffen (zwei Stück Revolver) aber auch die Waffenbesitzkarte des Beschuldigten beschlagnahmt.
Die bereits am 23. September 2024 unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hof durchgeführten Maßnahmen dauerten bis in die Abendstunden, da die sichergestellten Gewehre, Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Pistolen und Revolver sowie die dazu gehörende Munition in eigens dafür geschaffenen Verstecken des Anwesens verborgen waren. Erst nach langer und intensiver Suche der Zollfahnderinnen und Zollfahnder konnten diese teils hinter einer nachträglich eingezogenen Wand im Keller aufgefunden und sichergestellt werden.
Der zunächst vorläufig festgenommene Rentner wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof und des Zollfandungamts München - Dienstsitz Nürnberg - wegen Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetz sowie Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz dauern an.
Das Landratsamt Wunsiedel führt Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen Formvorschriften bei der Aufbewahrung von Waffen (tateinheitlich mit dem durch die Staatsanwaltschaft Hof geführten Strafverfahren). Dem Rentner droht der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis für die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen zwei Kurzwaffen.
Zur Fortführung der strafrechtlichen Ermittlungen hat das Bundeskriminalamt die zollseitig sichergestellten Waffen beziehungsweise -teile zur Begutachtung übergeben bekommen.
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