- Ort und Datum : Gießen, 16. Dezember 2022
Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Gießen haben dieser Tage bei gezielten Tabaksteuerkontrollen in Mittelhessen Verstöße gegen die Steuervorschriften festgestellt. Dabei wurden insgesamt 206 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak und 15.240 Zigaretten sichergestellt.
Die Kontrollen fanden in Shisha-Bars, Geschäften und auf der Straße statt. Die Kontrolleure deckten in 13 überprüften Objekten mehrere Fälle von Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten auf.
Bei einer Kontrolle auf der Autobahn 3 in Höhe von Limburg ging einer Zollstreife ein Zigarettenschmuggler ins Netz. In seinem Fahrzeug fanden die Zöllner 15.250 unversteuerte Zigaretten unterschiedlicher Marken, die der 47-jährige Bulgare wohl verkaufen wollte. Der Steuerschaden beträgt knapp 2.800 Euro. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Auf der gleichen Autobahn erwischte die Zollstreife einen 34-jährigen Rumänen mit mehreren Kartons unversteuertem Wasserpfeifentabak in seinem Kleintransporter. Auch hier wurde wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden für die 134 Kilogramm Tabak beträgt 5.800 Euro.
In beiden Fällen wurde die Zollfahndung informiert.
In Reiskirchen, Grünberg, Nidda, Butzbach und Florstadt wurden bei abendlichen Überprüfungen von Shisha-Bars kiloweise unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Bereits Ende Oktober kam es bei gemeinsamen Kontrollen mit Polizei, Stadt und Regierungspräsidium Gießen in fünf Shisha-Lokalen in Wetzlar zur Sicherstellung von 33 Kilogramm Shisha-Tabak.
Im Rahmen der Steueraufsicht wurden auch Geschäfte überprüft, die Wasserpfeifentabak verkaufen. Seit Juli 2022 darf der nur noch in Kleinverkaufspackungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm verkauft werden. Um den Händlern den Verkauf von gelagerten größeren Gebinden zu ermöglichen, gibt es eine (Abverkaufs-)Frist bis zum 30. Juni 2023. Allerdings muss der Tabak immer zum auf dem Steuerzeichen angegeben Wert verkauft werden. Eine Preisreduzierung, zum Beispiel im Sinne eines Sonderangebots, ist somit rechtlich nicht möglich!
"Uns ist bekannt geworden, dass einige Händler aufgrund der eingeführten Mengenbegrenzung und um die größeren Gebinde noch vor Ablauf der Frist loszuschlagen, Rabatte gewähren und unter dem Steuerzeichenpreis verkaufen. Das ist illegal und eine Steuerordnungswidrigkeit. Darüber hinaus geht das zulasten der gesetzestreuen Händler", so Michael Bender, der Pressesprecher des Hauptzollamts Gießen. "Wir werden unsere Kontrollen und Steueraufsichtsmaßnahmen in diesem Bereich daher fortsetzen."
Auch bei den jetzigen Kontrollen entdeckten die Gießener Zöllner solche Fälle. So gewährte zum Beispiel der Inhaber in einem Markt in Mengerskirchen unzulässigerweise 50 Prozent Rabatt auf (versteuerten) Wasserpfeifentabak. Ihm droht jetzt ein Bußgeld wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.