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Steuerhinterziehung in Shisha-Shops

Schwerpunktkontrolle des Hauptzollamts Münster sichert 145 Kilogramm Tabakwarenerzeugnisse in mehreren Städten des Münsterlands

Shisha-Tabak im Pfeifenkopf

Den Vertrieb und den Konsum von Wasserpfeifentabak unterzogen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Münster vergangene Woche einer umfangreichen Prüfung im Stadtgebiet Münster sowie in mehreren Städten der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Borken.

Ziel war zum einen die Kontrolle des tabaksteuerrechtlichen Handels und zum anderen das Aufdecken von Schwarzarbeit oder Bezahlung unterhalb des Mindestlohns.

Dass sich die Schwerpunktkontrolle lohnte, zeigen die Ergebnisse: In gleich mehreren Shisha-Shops wurden insgesamt acht Verstöße und insgesamt 145 Kilogramm sogenannte gleichgestellte Tabakwarenerzeugnisse (zum Beispiel Dampfsteine, Rauchwatte oder Rauchpaste) mit ungültigen oder gebrochenen Steuerzeichen festgestellt.

Der Zoll leitete gegen die Inhaber sieben Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie ein Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verbrauchsteuergefährdung durch Zuwiderhandlung gegen den tabaksteuerrechtlichen Verpackungszwang ein.

Zusatzinformation

Sogenannte den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse wie Dampfsteine, Rauchwatte, Rauchpaste oder Rauchfrüchte, Rauchkristalle und Cellulosezuschnitte unterliegen seit Februar 2021 der Besteuerung und somit der Steueraufsicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Tabaksteuergesetzes. Diese Waren, die zum Rauchen bestimmt sind, werden wie der Steuergegenstand Wasserpfeifentabak behandelt und entsprechend versteuert.

Durch die neue Gesetzeslage zum Jahresanfang 2022 mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes wurden weitere Besteuerungslücken im Bereich der gleichgestellten Erzeugnisse geschlossen.

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