- Ort und Datum : Karlsruhe, 14. November 2023
123 Liter unversteuerte Substitute fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe in einem Fachgeschäft für E-Zigaretten im Rhein-Neckar-Kreis. Die Substitute stammten überwiegend aus Frankreich und waren nicht versteuert. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 20.000 Euro.
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.
Diese Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen als Steuergegenstand der Tabaksteuerpflicht.
Gegen den Inhaber des Fachgeschäfts wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Tabakwaren wurden von den Beamten sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen diesbezüglich dauern an.