Illegale Fabrik für Shisha-Tabak
Zoll legt Tabakfälschern und Steuerhinterziehern das Handwerk
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund legte am 21. Juni 2023 mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss eine illegale Produktionsanlage für Shisha-Tabak still. Die Zollbeamten bemerkten schon bei ihrer Ankunft den starken süßlich-fruchtigen Geruch, wie er bei Wasserpfeifentabak typisch ist. Aus einer neben dem Wohnhaus gelegenen Garage drangen Arbeitsgeräusche. Trotz Aufforderung wurde nicht geöffnet, die Zöllner mussten die Tür gewaltsam aufbrechen.
Dort trafen sie zwei Männer an, beide stark verschmutzt und offensichtlich mit der Herstellung von Wasserpfeifentabak beschäftigt. Sie wurden zur nahen Polizeiwache Kreuztal gebracht und erkennungsdienstlich behandelt. Die beiden (44 und 30 Jahre alt) stammen aus Syrien. Sie nutzten zunächst ihr Aussageverweigerungsrecht.
In dem Produktionsraum und in einem weiteren Nebengebäude wurden sehr große Mengen an Rohtabak, Chemikalien (Glycerin, Glukosemischungen und Aromamittel sowie Mischungen daraus) sowie fertiger Wasserpfeifentabak entdeckt.
Zusätzlich fanden die Zöllner auch Kartons mit dem in Deutschland verbotenen Snus, wahrscheinlich auch Fälschungen. Die Gerätschaften zur Herstellung wie Rührgeräte, Vakuumiergeräte, gefälschte Markenbehälter sowie alle Produktionsmittel, die Tabakwaren selbst und ein VW-Transporter wurden sichergestellt und mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks Siegen abtransportiert.
Nach erster sehr vorsichtiger Schätzung verhinderte der Zoll allein mit dem vorgefundenen Wasserpfeifentabak eine Steuerhinterziehung in Höhe von 300.000 Euro. Auch dessen Qualität ist höchst fraglich.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen. Die Leitung obliegt der Staatsanwaltschaft Siegen.
Alle Tabakwaren wie Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak), den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse und Substitute für Tabakwaren unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer.
Ihre Herstellung und ihr Verkauf sind entsprechend streng geregelt. Alle hier verkauften Produkte müssen mit deutschen Steuerzeichen versehen sein.
Wer Tabakwaren ohne Steuerzeichen verkauft, begeht Steuerhinterziehung. Wer Tabakwaren ohne Steuerzeichen erwirbt, begeht Steuerhehlerei. Hierfür drohen Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen hohe Geldstrafen.
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Folienbeutel mit Rohtabak