Über zehn Tonnen an Beweismitteln
Zollfahndung hebt illegale Produktionsstätten für Wasserpfeifentabak aus
Bereits Anfang letzter Woche durchsuchten Ermittler des Zollfahndungsamts Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Vielzahl von Wohnungen, Gewerberäumen, Garagen und Lagerräumlichkeiten im Großraum Stuttgart.
Die Maßnahmen richteten sich gegen eine vierköpfige arabische Tätergruppierung, die im Verdacht steht, Wasserpfeifentabak im großen Stil illegal hergestellt und unversteuert vertrieben zu haben. Die Männer im Alter zwischen 31 und 52 Jahren betrieben hierzu mutmaßlich zwei professionell ausgestattete Produktionsstätten in Plochingen und Ludwigsburg. Darüber hinaus nutzten sie weitere Gewerberäume und Garagen als Lager für die benötigten Rohstoffe und das technische Equipment.
Der Tabak für die Produktion kam mutmaßlich aus dem europäischen Ausland. Verkauft wurde der fertig hergestellte Wasserpfeifentabak vermutlich im gesamten süddeutschen Raum sowie in der Schweiz und in Frankreich.
Eine Fahrzeugkontrolle der Bundespolizei im Frühjahr 2022, bei der über 200 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak entdeckt worden waren, brachte die Ermittlungen ins Rollen.
Der jetzt durchgeführte Großeinsatz führte unter anderem zur Beschlagnahme von 1,4 Tonnen Tabak, 2,7 Tonnen Glyzerin, 30 Kilogramm Aromen, verschiedenen Produktionsmaschinen, Verpackungsmaterial und mehr als 2.200 Butangaskartuschen.
Den Abtransport der umfangreichen Beweismittel übernahmen die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks aus Ostfildern und Ludwigsburg.
Der am Einsatztag festgestellte Steuerschaden beläuft sich voraussichtlich auf circa 500.000 Euro. Unter Berücksichtigung der vermutlich bislang erfolgten unversteuerten Verkäufe von Wasserpfeifentabak dürfte der Gesamtschaden jedoch noch wesentlich höher liegen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Zollfahndungsamts Stuttgart wegen Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung dauern an.
Wasserpfeifentabak besteht meist aus einer Mischung aus Tabak, Zucker (Melasse, Honig) sowie Feuchthaltemitteln, wie Glycerin und 1,2-Propandiol. Außerdem sind in ihm häufig Aromen in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen beigefügt. Er wird mithilfe einer Wasserpfeife (Shisha, Hookah) konsumiert.
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
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