Illegale Fertigungsanlagen für Wasserpfeifentabak und Zigaretten stillgelegt
Frankfurt am Main, 20. Januar 2023
Steuerschaden in Höhe von rund 213.000 Euro
Drei illegale Fertigungsanlagen zur Herstellung von Wasserpfeifentabak und Zigaretten stellten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main am 17. Januar 2023 bei Durchsuchungsmaßnahmen in Limburg an der Lahn, Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis sicher.
Neben etwa 1.600 Kilogramm unversteuerten Tabakwaren konnten die Zollfahnder allein über 200.000 gefälschte Verpackungstüten namhafter Shisha-Tabak- und Zigarettenproduzenten aus dem Verkehr ziehen. Zudem stellten die Ermittlerinnen und Ermittler weitere umfangreiche Utensilien zur unerlaubten Herstellung und Verarbeitung von Wasserpfeifentabak sicher.
Auf die Spur der Tatverdächtigen führte zunächst eine Anzeige wegen mutmaßlichen Schmuggels von Zigaretten. Nun müssen sich die Beschuldigten wegen Verdachts der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung von und dem Handel mit Wasserpfeifentabak verantworten.
Der entstandene Steuerschaden wird derzeit auf rund 213.000 Euro geschätzt.
"Mit den vor Ort sichergestellten Materialien hätten die Tatverdächtigen weitere 1.500 Kilogramm an unversteuertem Wasserpfeifentabak herstellen können. Die Produktionsbedingungen in den illegalen Fertigungsanlagen entsprachen zudem nicht den hygienischen Standards, sodass zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bei dem Konsum des Shisha-Tabaks nicht ausgeschlossen werden konnten", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Beim Abtransport der illegalen Fertigungsanlagen unterstützte das Technische Hilfswerk - Ortsverband Limburg.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.
Eine Aufgabe des Zolls stellt die Erhebung und die Überwachung der sogenannten Verbrauchsteuern dar. Dies sind indirekte Abgaben, die auf den Konsum von bestimmten Gütern erhoben werden. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die Energie-, Tabak-, Strom-, Alkohol-, Alkopop-, Kaffee-, Bier- sowie die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.
Die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung.
Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt ein hohes Betrugspotenzial. Dieses verursacht - neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.
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Kanister mit Aromastoffen und Bottich mit Rauchtabak