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Illegale Tabakwaren entdeckt

Illegale Tabakwaren entdeckt

  • Ort und Datum : Bielefeld, 13. November 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Bielefeld

  • StrasseHausnummerWerner-Bock-Straße 25 - 29
  • PLZOrt33602 Bielefeld

Der Zoll führte am Donnerstag, dem 7. November 2024, im Raum Paderborn Kontrollen im Rahmen der Steueraufsicht in mehreren Kiosken und Tankstellen durch.

Dabei stellten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Anröchte des Hauptzollamts Bielefeld in einem Kiosk in Paderborn 45 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 118 E-Zigaretten ohne Steuerbanderole sowie elf Dosen Oraltabak, sogenannten Snus, sicher.

Snus ist in der Europäischen Union lediglich in Schweden erlaubt, der Verkauf in Deutschland ist jedoch verboten. Zudem waren die aufgefundenen unversteuerten E-Zigaretten aufgrund der Größe des Liquidtanks im Bundesgebiet überhaupt nicht zulässig.

Den Betreiber des Kiosks erwartet nun ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung.

Zusatzinformation

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.

Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen.

Die Abverkaufsfrist von Altbeständen ohne Tabaksteuer endete zum 12. Februar 2023.

Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak oder Zigaretten und Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

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