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Zoll stellt Rauchtabak sicher

Steuerschaden von über 1.400 Euro

Geschmuggelter Rauchtabak vor Dienstfahrzeug des Zolls

Am vergangenen Wochenende entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken bei einer Pkw-Kontrolle 17.400 Gramm Rauchtabak aus Luxemburg. Die Tabaksteuer in Höhe von rund 1.461 Euro wurde vor Ort erhoben und entrichtet.

"Wir kontrollieren regelmäßig an Autobahnen und Bundesstraßen nach hochsteuerbaren Waren wie Zigaretten und Tabak", so Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Tabaksteuerhinterziehung eingeleitet.

Zusatzinformation

Auf unserer Website kann man sich über die Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann.

Bei Zigaretten sind es beispielsweise 800 Stück pro reisender Person. Bei Rauchtabak, wozu auch Wasserpfeifentabak gehört, liegt die Höchstgrenze bei einem Kilogramm pro Person.

Reisefreimengen

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