Handel mit illegalen Liquids für E-Zigaretten
Zollfahndungsamt Essen beschlagnahmt circa 400 Liter Liquids
Am 5. September 2024 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamts Essen vier Vape-Shops, zwei Wohnobjekte und eine weitere Firmenadresse in Mülheim, Duisburg, Dinslaken, Bocholt und Hamminkeln und stellten circa 400 Liter Liquids, mutmaßliche Aromastoffe sowie weitere schriftliche und elektronische Beweismittel sicher.
Das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Münster - ermittelt im Auftrag des Hautzollamts Münster gegen zwei 35- und 39-jährige Deutsche aus Mülheim und Duisburg, die im Verdacht stehen, unversteuerte und nicht verkehrsfähige Liquids für E-Zigaretten importiert, in Deutschland eingelagert und anschließend weiterverkauft zu haben.
Im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen durch die Hauptzollämter Münster und Duisburg wurden Unregelmäßigkeiten bei zwei Vape-Shops festgestellt und daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Durch die Ermittlungen hatte sich der Verdacht gegen eine separate Firma des 39-Jährigen erhärtet, dass diese ebenfalls für die Lagerung unversteuerten Liquids genutzt wird.
Erste Auswertungen aus den Durchsuchungen in vier Vape-Shops deuten darauf hin, dass teilweise nicht nur unversteuerte Liquids verkauft, sondern auch aus diversen Vormaterialen hergestellt und neben legaler Ware angeboten wurden.
Der Steuerschaden beläuft sich auf circa 80.000 Euro.
Unterstützt wurden die Zollfahnder und Zollfahnderinnen durch Kräfte der Hauptzollämter Münster und Duisburg sowie der Polizei Münster.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Münster - im Auftrag des Hauptzollamts Münster dauern an.
Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.