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Rauchige Einfuhr

Wasserpfeifentabak am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden beschlagnahmt

Sichergestellter Wasserpfeifentabak

Acht Kilogramm Wasserpfeifentabak fand der Zoll im Gepäck eines Einreisenden am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.

Ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger wurde einer Zollkontrolle unterzogen. Der Reisende war zuvor aus Tanger (Marokko) in das Bundesgebiet eingereist und nutzte den grünen Kanal.

Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten daraufhin den Mann. Das Gepäck wurde dann in der Röntgenanlage durchleuchtet und verdächtige Gegenständige festgestellt.

Dieser Verdacht bestätigte sich sodann bei der sich anschließenden händischen Kontrolle des Gepäcks. Insgesamt konnten acht Kilogramm Wasserpfeifentabak aufgefunden werden.

Gegen den Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung eingeleitet. Zudem musste der Beschuldigte, mangels Wohnsitz in Deutschland, eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe hinterlegen.

Zusatzinformation

Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Durch Hinweistafeln werden Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert.

Den grünen Ausgang "anmeldefreie Waren" dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die:

  • einfuhrabgabenfrei sind
  • keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen
  • für die keine Formalitäten erforderlich sind

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