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Zoll stoppt Partyalkohol und Zigaretten

Schmuggelversteck auf der Autobahn 3 enttarnt

Zigarettenversteck im Dachbereich eines Lieferwagens

Rund 5.400 geschmuggelte Zigaretten und 60 Liter Partyalkohol wurden am 29. Februar 2024 durch Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) auf der Bundesautobahn 3 bei Weiskirchen gestoppt.

Brisant, das Schmugglerversteck im Dachbereich des osteuropäischen Lieferwagens musste erst durch die Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt ausgebaut werden. Service pur, denn auch der Steuerbescheid von rund 1.300 Euro wurde dem Fahrer noch vor Ort ausgehändigt.

Vorausschauend geplant hatte der osteuropäische Fahrer den Schmuggel. Denn neben den im Dachbereich eingebauten Zigarettenstangen, führte er griffbereit genau die Menge an Zigaretten mit sich, die für ihn und seine vier Mitreisenden steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden darf.

Die erfahrenen Zöllner konnte der Fahrer, der sich auf dem Weg in die Niederlande befand, jedoch nicht täuschen. Routiniert wurde der Lieferwagen kontrolliert und das Zigarettenversteck ausgehoben.

Und auch die im Laderaum stehenden 60 Liter Alkohol für eine niederländische Party überstiegen die erlaubte Reisefreimengen bei Weitem. Denn innerhalb der EU wird jedem nach Deutschland Einreisenden grundsätzlich eine Menge von 800 Zigaretten und zehn Litern Alkohol steuerfrei für private Zwecke zugestanden.

Die Zöllner leiteten noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer ein. Neben den Steuern von rund 1.300 Euro musste er eine Sicherheit von etwa 600 Euro für seine zu erwartende Strafe entrichten.

Daneben wurden die aufgefundenen Zigaretten sichergestellt, da sie in Deutschland nicht verkehrsfähig sind. Mit dem Alkohol darf jedoch gefeiert werden, er wurde dem Fahrer wieder mitgegeben.

Die weiteren Ermittlungen führt nun das Hauptzollamt Saarbrücken, das für diesen Schmuggel die zuständige Ahndungsbehörde ist.

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