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730.000 Euro Steuerschaden verhindert

730.000 Euro Steuerschaden verhindert

  • Ort und Datum : Hamburg, 23. April 2025

Herausgeber

Zollfahndungsamt Hamburg

  • StrasseHausnummerSieker Landstraße 13
  • PLZOrt22143 Hamburg

Etwa drei Millionen Milliliter Liquid in unversteuerten E-Zigaretten, fast 59.000 Euro Bargeld und Schreckschusswaffen stellten Hamburger Zollfahnder bei einer groß angelegten Durchsuchung vor wenigen Tagen in Hamburg sicher.

Ermittlungen führten im Vorfeld zu Onlineshops, über die unversteuerte und zudem nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, zum Kauf angeboten werden. 

Die mutmaßlichen Täter nutzten den Postweg für ihre Geschäfte und versandten in einem begrenzten Zeitraum zwischen 2023 und 2024 circa 38.000 Postsendungen aus wechselnden Postfilialen in Hamburg und Berlin an ihre Abnehmer.

Um nicht entdeckt zu werden, nutzten die mutmaßlichen Täter Scheinfirmen als Absender. Die Fahnder ermittelten zudem enorme Geldflüsse zu einer Herstellerfirma von E-Zigaretten im Ausland.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden die illegalen Einweg-E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von circa 2.800.000 Millilitern Liquid beschlagnahmt. 

Die E-Zigaretten waren mit einem vorbefüllten Tankvolumen von bis zu 40 Milliliter ausgestattet. Zulässig sind bis zu zwei Milliliter Tankvolumen für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen. Weiterhin fehlten erforderliche Kennzeichnungen und Warnhinweise. Der vorläufige Steuerschaden hierfür beträgt circa 730.000 Euro.

Bei der Durchsuchung wurden zusätzlich etwa 59.000 Euro Bargeld und zwei Schreckschusswaffen sichergestellt. Vier Beschuldigte wurden wegen Verdachts der bandenmäßigen Steuerhehlerei vorläufig festgenommen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

"Das Gesundheitsrisiko durch die Verwendung dieser unzulässigen E-Zigaretten ist hoch und konnte durch den Ermittlungserfolg der Kolleginnen und Kollegen eingedämmt werden", so Ulrich Willamowski, stellvertretender Leiter des Zollfahndungsamts Hamburg.

Der Abtransport des Lagerbestands erfolgte mit mehreren Lkws und dauerte bis in die Abendstunden. Unterstützt wurden die Zollfahnderinnen und Zollfahnder durch Kräfte des Hauptzollamts Hamburg.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Zusatzinformation

Auch für Liquids ist seit dem 1. Juli 2022 Tabaksteuer zu entrichten. Zusätzlich gelten weitere Vorschriften und Anforderungen an die Kennzeichnungspflichten und der Beipackinformationen. 

Beispielsweise wurde die Begrenzung des Tankvolumens auf maximal zwei Milliliter für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen eingeführt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Zigaretten und verwandten Produkten sicherzustellen und die Verbraucher vor übermäßiger Nikotinaufnahme zu schützen.

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