- Ort und Datum : Lörrach, 10. April 2025
Am Morgen des 24. März 2025 geriet ein Reisender auf der Autobahnabfahrt der Autobahn 5 in Weil am Rhein in eine Zollkontrolle. Er gab an, aus Nordrhein-Westfalen zu kommen und auf dem Weg in die Schweiz zu sein.
Die Beamten des Hauptzollamts Lörrach entschieden sich für eine Kontrolle des Fahrzeugs mit schweizerischer Zulassung. Dabei stellten sie mehrere Kartons mit unterschiedlichsten Waren fest, weshalb die Kontrolle an das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn verlegt wurde.
Bei der dortigen, genaueren Durchsicht der Kartons konnten insgesamt knapp 9.400 Zigaretten sowie rund 350 Vapes festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um batteriebetriebene E-Zigaretten, die in den meisten Fällen zum einmaligen Gebrauch dienen. Keines der Produkte war mit einem Steuerzeichen versehen. Erschwerend kam hinzu, dass die Einweg-Vapes teilweise ein Füllvolumen von 22 Milliliter aufwiesen und die zulässige Grenze von zwei Milliliter damit um ein Vielfaches überschritten war.
Gegen den 45-jährigen Fahrer des Fahrzeugs wird nun wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Die Tabaksteuer in Höhe von rund 3.650 Euro wurde noch vor Ort festgesetzt.
Die weiteren Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Stuttgart - Dienstsitz Freiburg - dauern an.
Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg-E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Sie dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Millilitern nicht überschreiten.
Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge beziehungsweise Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.