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Zoll stellt unversteuerte E-Zigaretten sicher

Zoll stellt unversteuerte E-Zigaretten sicher

  • Ort und Datum : Osnabrück, 7. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Osnabrücker Zöllner überprüften in der letzten Woche im Rahmen der Steueraufsicht Betriebe im Landkreis Diepholz, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln.

Bei den Kontrollen fanden die Ermittler in einem Kiosk unter der Ladentheke in Schubladen und im Lagerraum insgesamt 737 unversteuerte E-Zigaretten. Der hier zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf rund 3.800 Euro.

Die Waren wurden sichergestellt.

Gegen die Inhaberin ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2025 stieg diese von 20 Cent auf 26 Cent pro Milliliter. Zusätzlich dürfen nikotinhaltige elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Millilitern nicht überschreiten.

Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge beziehungsweise Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegebenen Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

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