Presse

Osnabrücker Zoll stellt 8.000 Vapes sicher

Osnabrücker Zoll stellt 8.000 Vapes sicher

  • Ort und Datum : Osnabrück, 6. Februar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Osnabrücker Zöllner stellten bereits am Mittag des 23. Januar 2025 bei einer Fahrzeugkontrolle 8.000 unversteuerte E-Zigaretten, sogenannte Vapes, sicher. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf rund 34.000 Euro.

Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr auf der Autobahn 30, als ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Sie leiteten den Kleintransporter für eine Kontrolle auf den Rastplatz Emstal Süd, in der Nähe von Salzbergen um.

In der Befragung gab der Reisenden an, dass er elektronische Bauteile geladen habe und diese in die Nähe von Lüneburg liefern würde.

"Die bei unserem Einstieg in eine Kontrolle immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinte der Fahrer des Fahrzeugs", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Bei der anschließenden Intensivkontrolle des Transporters entdeckten die Zöllner auf der Ladefläche auf Paletten befindliche und in schwarzer Folie gewickelte Kartons. Beim Öffnen dieser Kartons kamen 8.000 unversteuerte Vapes zum Vorschein.

Die Waren wurden sichergestellt.

Gegen den Fahrer ist ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Münster - übernommen.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg-E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen nikotinhaltige elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Millilitern nicht überschreiten.

Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge beziehungsweise Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung