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Große Sicherstellungen von Tabakwaren

Erneut Millionenschaden aufgedeckt

In gleich zwei voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren schlugen Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder am 9. Januar 2025 in Friedberg und Saarlouis zu und beschlagnahmten umfangreiche Beweismittel.

Palettenweise illegale E-Zigaretten sichergestellt

47 Europaletten, vollgepackt mit unversteuerten und in Deutschland nicht zugelassenen E-Zigaretten, stellten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main - Dienstsitz Kaiserslautern - am 9. Januar 2025 bei Durchsuchungsmaßnahmen in Lagerräumen in Saarlouis sicher. Ein 39 Jahre alter Tatverdächtiger wurde hierbei festgenommen.

Die rund 210.000 im Sprachgebrauch auch als Vapes bezeichneten elektrischen Einmalzigaretten diverser Ausführungen waren nach bisherigen Ermittlungen für den Weiterversand an Endabnehmer in Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten bestimmt und bereits in vorbereiteten Packstücken kommissioniert.

Erkenntnisse aus geführten Ermittlungen brachten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder auf die Spur der agierenden Zigarettenschmuggler. Der geschätzte Steuerschaden an der Allgemeinheit beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Der festgenommene Tatverdächtige befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken derzeit in Untersuchungshaft.

"Das in E-Zigaretten enthaltene Liquid unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Vapes sind hier nur zugelassen, sofern sie nicht mehr als zwei Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit enthalten. Die sichergestellten elektrischen Einmalzigaretten überstiegen die zulässige Füllmenge bei Weitem und waren zudem nicht ordnungsgemäß versteuert. Letztlich handelt es sich hiermit um eine illegale, ernstzunehmende Steuerhinterziehung, die jedem Einzelnen von uns zum Nachteil gereicht", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.

Die weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken laufen. An den Einsatzmaßnahmen waren Kräfte des Hauptzollamts Saarbrücken beteiligt. Der Abtransport der umfangreichen Menge an inkriminierter Ware erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch das Technische Hilfswerk, Ortsverbände Saarlouis, Dillingen und Beckingen.

Mehr als 1,6 Millionen illegale Zigaretten, Wasserpfeifentabak und Bargeld sichergestellt

In einem weiteren Ermittlungsverfahren stießen die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder bei Durchsuchungsmaßnahmen am 9. Januar 2025 in Friedberger Geschäftsräumen auf über 1,6 Millionen unversteuerte und mutmaßlich gefälschte Zigaretten sowie auf rund 70 Kilogramm illegal hergestellten Wasserpfeifentabak. Zudem konnte durch die Einsatzkräfte Bargeld in Höhe von 71.000 Euro sichergestellt werden.

"Illegale und gefälschte Tabakwaren werden oft unter hygienisch sehr fragwürdigen Umständen hergestellt. Somit sind gesundheitliche Risiken - zusätzlich zu den ohnehin bestehenden - nicht auszuschließen. Zudem müssen sich die Konsumenten unversteuerter Tabakwaren bewusst machen, dass sie hiermit aktiv erhebliche Steuerhinterziehung und kriminelle Machenschaften unterstützen", erklärte die Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, Carina Orth.

Gegen den 46-jährigen Tatverdächtigen wird bereits seit Herbst letzten Jahres wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ermittelt, nachdem er in einem anderen Ermittlungsverfahren ins Visier der Zollfahndung geriet.

Der entstandene Steuerschaden für die 8.250 Stangen illegale Zigaretten und den unversteuerten Wasserpfeifentabak beläuft sich auf über 350.000 Euro.

Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt und dauern an.

Zusatzinformation

Der Tabaksteuer unterliegen in Deutschland

  • Tabakwaren (wie zum Beispiel Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak [Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitztem Tabak und Wasserpfeifentabak])
  • den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen (wie zum Beispiel Kräuterzigaretten)
  • Substitute für Tabakwaren

Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak oder den Zigaretten oder dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen in gleichem Maße wie die oben genannten Fertigprodukte als Steuergegenstand der Tabaksteuerpflicht. Mischkomponenten oder flüssige Stoffe zur Verwendung in Wasserpfeifen, die keine dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse darstellen (beispielsweise Glyzerin oder Aromen), stellen ebenfalls beim Vorliegen der entsprechenden Zweckbestimmung ein Substitut für Tabakwaren dar.

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei.

Kisten mit unversteuerten Zigaretten (2. Fall) Bild / Video 2/4 Kisten mit unversteuerten Zigaretten (2. Fall)

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