Zoll stellt 100.000 Schmuggelzigaretten auf Autobahn 4 sicher
Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und -hehlerei eingeleitet
100.000 unversteuerte Zigaretten stellte der Zoll am Mittwoch, dem 29. Januar 2025, bei der Kontrolle eines polnischen Fahrzeugs auf der Autobahn 4 bei Wilsdruff sicher.
Der 50-jährige Fahrer gab sofort zu, dass er viel zu viele Zigaretten aus Polen mitgebracht habe und der ganze Kofferraum voll damit sei.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Beamten hinter den Vordersitzen und im Kofferraum mehrere Kartons mit insgesamt 100.000 Zigaretten ohne Steuerzeichen.
Die Zöllner leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ein. Die Zigaretten wurden sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Der 50-Jährige konnte seine Fahrt fortsetzen, wird in Kürze aber einen Tabaksteuerbescheid über rund 18.500 Euro erhalten.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.
Unter folgenden Voraussetzungen können Zigaretten steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden:
- Die Ware wurde in dem anderen EU-Staat ordnungsgemäß versteuert, wird von der Person selbst nach Deutschland befördert und ist für den Eigenbedarf dieser Person bestimmt (private Zwecke).
- Die Ware dient dem Eigenbedarf, wenn diese ausschließlich für den persönlichen Bedarf erworben wurde. Das Mitbringen von Ware für andere Personen (auch als Geschenk) ist damit nicht möglich.
Unter diesen Voraussetzungen können innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten, Tabakwaren aus anderen EU-Staaten (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden. Bei dieser Richtmenge wird ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen.