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Schlecht versteckt - vom Zoll entdeckt

Ehepaar schmuggelt rund 23.000 Zigaretten unter Wolldecken und zahlt 8.000 Euro

Zigaretten unter Wolldecken versteckt

Rund 23.000 Schmuggelzigaretten stellte der Zoll am vergangenen Donnerstag, dem 16. Januar 2025, bei der Kontrolle des Fahrzeugs eines tschechischen Ehepaars in Bärenstein im Erzgebirgskreis fest. Noch vor Ort erhob der Zoll die fälligen Steuern und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro.

Der 53-jährige Fahrer gab gegenüber den Beamten an, aus der Tschechischen Republik zu kommen und lediglich Umzugsgut im Auto mitzuführen. Die Frage, ob sie anmelde- oder verbrauchsteuerpflichtige Waren oder Bargeld mit sich führen, verneinten die Eheleute.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Kofferraum - unter Wolldecken versteckt - mehrere Kartons und Plastiktüten mit insgesamt 22.922 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen. Im Handschuhfach fanden die Zöllner außerdem schriftliche Aufzeichnungen, die den Verdacht des Zigarettenhandels nahelegen und in einer Geldbörse schließlich noch über 8.000 Euro Bargeld.

Nach Aussage des Fahrers habe er die Zigaretten hauptsächlich für sich, aber auch für Freunde in Deutschland gekauft.

Die Zöllner leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Gegen seine 66-jährige Ehefrau wird wegen Verdachts der Beihilfe ermittelt.

Von den 8.000 Euro Bargeld zahlte der Ehemann noch vor Ort die Tabaksteuer in Höhe von rund 4.300 Euro sowie eine Sicherheitsleistung auf die zu erwartende Strafe von rund 3.700 Euro.

Die Zigaretten wurden sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Zusatzinformation

Unter folgenden Voraussetzungen können Zigaretten steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden:

Die Ware wurde in dem anderen EU-Staat ordnungsgemäß versteuert, wird von der Person selbst nach Deutschland befördert und ist für den Eigenbedarf dieser Person bestimmt (private Zwecke). Die Ware dient dem Eigenbedarf, wenn diese ausschließlich für den persönlichen Bedarf erworben wurde. Das Mitbringen von Ware für andere Personen
(auch als Geschenk) ist damit nicht möglich.

Unter diesen Voraussetzungen können innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten Tabakwaren aus anderen EU-Staaten (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden. Bei dieser Richtmenge wird ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen.

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