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  • Ort: : Dortmund
  • Frist: : 28.02.2025

Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement

Das Hauptzollamt Dortmund stellt zum
1. September 2025
fünf Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Neben der attraktiven Vergütung bieten wir Ihnen eine praxisnahe Ausbildung mit modernen Arbeitsbedingungen. So schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und einen guten Start in die Berufswelt!

Ausbildungsvergütung

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, abhängig vom Ausbildungsjahr, circa 1.218,26 Euro (brutto) bis 1.314,02 Euro (brutto).

Anforderungsprofil

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife) oder Hauptschulabschluss (Hauptschulabschluss mindestens mit der Note "gut" in den Fächern Deutsch und Mathematik)
  • noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
  • keine Eintragung im Führungszeugnis

Wir erwarten von Ihnen Leistungsbereitschaft, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, zielorientiertes Arbeitsverhalten und Teamfähigkeit.

Bewerbung

Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2025 an:

Hauptzollamt Dortmund
Bewerbung
Semerteichstraße 47-49
44141 Dortmund

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse sowie eventueller Praktikumsbescheinigungen, bei noch nicht erworbenem Schulabschluss eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse

sowie gegebenenfalls

  • Ablichtung des Schwerbehindertenausweises und/oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung (bei Minderjährigen)
  • Bei Bewerbungen per E-Mail können ausschließlich Dokumente im PDF-Format berücksichtig werden.

Die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung soll Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine erste Berufsausbildung ermöglichen. Andere Bewerberinnen und Bewerber können bei Bedarf nachrangig berücksichtigt werden.

Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG -, beide vom 13. September 2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.

Die Zollverwaltung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Alter, Religion oder sexueller Identität.

Ansprechpersonen

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Becker
Telefon: 0231 9571-1113

Frau Wetstein
Telefon: 0231 9571-1114

Wir freuen uns auf Sie!

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