- Ort: : Dortmund
- Frist: : 28.02.2025
Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement
Das Hauptzollamt Dortmund stellt zum
1. September 2025
fünf Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Neben der attraktiven Vergütung bieten wir Ihnen eine praxisnahe Ausbildung mit modernen Arbeitsbedingungen. So schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und einen guten Start in die Berufswelt!
Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, abhängig vom Ausbildungsjahr, circa 1.218,26 Euro (brutto) bis 1.314,02 Euro (brutto).
Anforderungsprofil
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife) oder Hauptschulabschluss (Hauptschulabschluss mindestens mit der Note "gut" in den Fächern Deutsch und Mathematik)
- noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
- keine Eintragung im Führungszeugnis
Wir erwarten von Ihnen Leistungsbereitschaft, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, zielorientiertes Arbeitsverhalten und Teamfähigkeit.
Bewerbung
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2025 an:
Hauptzollamt Dortmund
Bewerbung
Semerteichstraße 47-49
44141 Dortmund
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopien sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse sowie eventueller Praktikumsbescheinigungen, bei noch nicht erworbenem Schulabschluss eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
sowie gegebenenfalls
- Ablichtung des Schwerbehindertenausweises und/oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung (bei Minderjährigen)
- Bei Bewerbungen per E-Mail können ausschließlich Dokumente im PDF-Format berücksichtig werden.
Die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung soll Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine erste Berufsausbildung ermöglichen. Andere Bewerberinnen und Bewerber können bei Bedarf nachrangig berücksichtigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG -, beide vom 13. September 2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.
Die Zollverwaltung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Alter, Religion oder sexueller Identität.
Ansprechpersonen
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Becker
Telefon: 0231 9571-1113
Frau Wetstein
Telefon: 0231 9571-1114
Wir freuen uns auf Sie!