- Ort: : Köln
- Frist: : 31.07.2025
Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) der Generalzolldirektion (GZD) in Köln
Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (weiblich/männlich/divers)
in den Besoldungsgruppen A 7/A 9m+Z des mittleren Dienstes.
Tätigkeit
Die Einsatzbeamtinnen und -beamten der ZUZ sind speziell dafür ausgebildet und ausgestattet, in Einsatzlagen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, operative Maßnahmen (Zugriffe, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen) zu übernehmen und den Schutz der Zollbeschäftigten bundesweit zu gewährleisten.
Die ZUZ gliedert sich in zwei Bereiche
- die ZUZ-Einsatzgruppe Zugriff und
- die ZUZ-Operative Technik (OT).
Auf dem neuesten Fortbildungs- und technischen Stand unterstützen und begleiten sich die beiden Bereiche bei ihren Einsätzen oder bewältigen eigenständig Einsatzlagen.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie unter anderem Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstort
Generalzolldirektion
Direktion VIII (Zollkriminalamt Köln Dellbrück)
Bergisch Gladbacher Straße 837
51069 Köln
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung bei der ZUZ
- Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
- Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst.
- Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 35 Jahren für die Einsatzgruppe Zugriff beziehungsweise 40 Jahren für die Einsatzgruppe Operative Technik zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht.
- Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
- Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
- Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
- Sie haben erfolgreich am ZUZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
- Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive beziehungsweise ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (Spezialeinsatzkommando, Grenzschutzgruppe 9 und Operative Technik oder vergleichbar) mit folgenden Ausnahmen:
- Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 40 Jahren bei der Einsatzgruppe Zugriff sowie 50 Jahren bei der Einsatzgruppe Operative Technik zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht überschritten sein.
- Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
- Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Zugriff oder Operative Technik).
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst
- Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
- Bereitschaft zu Mehrarbeit beziehungsweise Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
- Bestätigung der Personalstelle über die aktive Waffenträgereigenschaft oder die Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
- Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Bewerbungsfrist
Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.
Bewerbungsverfahren
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online (inklusive Ihrer letzten Ernennungsurkunde im PDF-Format) über unser Bewerberportal ab:
Bewerberportal - Stellenausschreibung ZUZ
Alternativ können Bewerbungen mit dem entsprechenden Bewerbungsvordruck ZUZ sowie einer Kopie Ihrer letzten Ernennungsurkunde auf dem Dienstweg an die Generalzolldirektion, DI.A.212, Team Spezialeinheit Zoll gerichtet werden.
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd @zoll.bund.de
postalisch:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln
Weitere Informationen zum Eignungsauswahlverfahren finden Sie im Merkblatt:
Ansprechpersonen
Für Fragen zur Bewerbung:
Frau Vanessa Ochala
Telefon: 0228 303-19023
Frau Pinar Ates
Telefon: 0228 303-19035
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd @zoll.bund.de
Für Fragen zum Eignungsauswahlverfahren:
Telefon SEZ-Hotline: (0228-303-84321)
E-Mail: SEZ.GZD @zka.bund.de
Hinweise
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens. Ausgenommen hiervon sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter der ZUZ möglich.
Bei der Verwendung in der ZUZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der ZUZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gemäß § 3 Arbeitszeitverordnung ist hiervon unberührt).