Fundstück des Monats August 2021
Im Rahmen des heutigen Energiesteuergesetzes überwacht der Zoll nicht nur die Verbringung, sondern auch die zweckmäßige Verwendung von Mineralöl. Um Missbrauch zu verhindern, unterliegen steuerermäßigte Energieerzeugnisse, wie beispielsweise leichtes Heizöl, der Kennzeichnungspflicht, hier rot. Mit Zugabe eines Markierstoffs kann dieses dann chemisch von steuerlich höher belastetem Dieselkraftstoff unterschieden werden.
Schon in den 70er-Jahren überwachten sogenannte Kraftstoffkontrollgruppen des Zolls ausschließlich die Einhaltung der Vorschriften des damaligen Mineralölsteuergesetzes, um die zweckwidrige Verwendung von Heizöl als Kraftstoff für Dieselmotoren aufzudecken.
Für die Überprüfung des Mineralöls kam bei den Kontrollen dann ein sogenannter Mineralölprobenehmer zum Einsatz. Der komplette Gerätesatz bestand hierfür aus folgenden Teilen: einer Tauchflasche aus Messing, einem Korken mit Messingarmatur, einer Senkleine, einem Senkleinebeutel, Schutzhandschuhen, einer Reinigungsbürste und einem Aufbewahrungskoffer.
Während des Vorgangs wurde mithilfe der Senkleine und einem fest eingebundenen Korken die Tauchflasche in den Tank hinabgelassen. Bei Erreichen der vorgeschriebenen Tiefe wurde der Korken durch einen kräftigen Ruck an der Senkleine entfernt. Nach einer ausreichenden Wartezeit wurde die Tauchflasche wieder zügig herausgehoben und die Probe in das bereitgestellte Spindel- oder Transportgefäß umgefüllt. Nach dem Gebrauch mussten alle Teile dann gemäß der Anleitung sofort wieder gereinigt werden. Die korrekte Handhabung der Geräte erforderte viel Geschick und Sorgfalt. Seit 2008 sind nunmehr die Kontrolleinheiten Verkehrswege der Bundeszollverwaltung für zoll- und steuerrechtliche Überwachungen zuständig.
Das Deutsche Zollmuseum findet: "Auch heute sind Kontrollen zur Verhinderung von Steuerstraftaten unerlässlich!"
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Senkleinenbeutel