Zoll

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Vordach des Deutschen Zollmuseums

Fundstück des Monats Februar 2021

Schaukasten mit Zollverschlüssen/-plomben

Das Fundstück des Monats Februar 2021 hat bereits 1995 den Weg in das Deutsche Zollmuseum gefunden und stammt aus dem Bezirk der ehemaligen Oberfinanzdirektion Cottbus.

In diesem Schaukasten erhält man einen Überblick über die verschiedenen Verschlussanerkenntnisse, welche früher gemäß dem Transitabkommen im innerdeutschen Grenzverkehr zwischen der DDR und der BRD verwendet wurden. Abgebildet sind Verschlüsse beider Länder. Das Transitabkommen von 1972 regelte den Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin und sollte unter anderem den Warentransport und den Durchgangsverkehr von zivilen Personen erleichtern.

Heute werden Zollplomben hauptsächlich bei den Versandverfahren T1, T2, Carnet TIR oder bei T5-Erstattungsverfahren angewendet. Auch beim Transport von EU-Waren durch ein Nicht-EU-Land, wie zum Beispiel der Schweiz, werden häufig Zollverschlüsse angewendet. Ein unerlaubtes Entfernen der Zollplombe ist nach deutschem Recht als Siegelbruch strafbar (§ 136 StGB). Darüber hinaus gibt es auch nichtamtliche Zollverschlüsse, wie zum Beispiel Tydenseals, welche von zugelassenen Versendern genutzt werden.

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