
Nicht nur Luxuswaren namhafter Hersteller, wie Handtaschen, Sonnenbrillen oder Parfüm, sondern auch Waren des täglichen Gebrauchs - zum Beispiel Besteck, Kleidung oder auch elektronische Waren - werden unter Verwendung bekannter Markenzeichen, Namen und Logos in großem Stil nachgeahmt.
Oft gefährden diese Fälschungen nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern bedrohen mit ihrer steigenden Anzahl auch die einheimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Im Auftrag der Markeninhaber geht der Zoll gegen Plagiate vor.
Im vorliegenden Fall wurde der im Internet gekaufte Artikel - ein Faxgerät, einschließlich Zuleitung mit Dreipolstecker, einer Farbbandrolle, Telefonhörer, Papierstütze, Verbindungs- und Anschlusskabel sowie einer Bedienungsanleitung von Panasonic - bei einer Postzollstelle beschlagnahmt. Nicht nur uneinheitliche Abstände der Buchstaben im Schriftzug "Panasonic" fallen dem Betrachter auf, auch die Farbbandrolle wurde vom Rechteinhaber als Komplettfälschung bestätigt.
Das Deutsche Zollmuseum findet: "Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt!"