Ein interessantes Fundstück - eine gut erhaltene Bescheinigung für den "Kleinen Grenzverkehr" des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 1923 - erreichte das Deutsche Zollmuseum vor einigen Tagen.
Der sogenannte "Kleine Grenzverkehr" war beim grenznahen Verkehr zwischen verschieden Staaten besonderen Regeln unterworfen. Vereinbart wurden unter anderem der "Warenverkehr in kleinen Mengen" und auch der wohnhafte Personenkreis innerhalb festgelegter Grenzzonen - hier sowohl des deutschen als auch des benachbarten ausländischen Grenzbezirks. Ebenfalls waren gegenseitige Besuche ohne Visum möglich.
Dem Inhaber der Bescheinigung - Otto Martin Lehmann - war in diesem Fall für den Zeitraum von bis zu sechs Wochen durch die Gemeinde Oberneukirch ein Besuch bei Verwandten in der Tschechoslowakei bewilligt worden.
Auf der Rückseite wurden für den obig genannten Zweck weitere offizielle behördliche Verlängerungen der Gemeinde Oberneukirch in Sachsen festgehalten.
Das Deutsche Zollmuseum findet: Eine wahrlich schöne Erleichterung!