Zoll

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Vordach des Deutschen Zollmuseums

Fundstück des Monats Februar 2024

Der Zoll nimmt Jahr für Jahr etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Nicht nur die Erhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchsteuern, sondern auch die Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer sind wichtige Einnahmen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit als Grundlage für das Funktionieren des Staates zu gewährleisten. Dies setzt auch bis heute voraus, dass die Berechnungen sehr gewissenhaft durchgeführt werden.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 übernahm der Bund die Gesetze über Zölle und Verbrauchsteuern. Auf den Zollbeamten lastete eine große Verantwortung, die Abgaben korrekt zu erheben. Ein ehemaliger Zollbeamter, Herr Zollrat K. Dressendörfer, nahm sich diese Gedanken zum Anlass, ein Druckheft mit dem Titel "Fachrechnen für den Zollbeamten" zu verfassen, um den Zöllnern anhand ausführlich dargestellter Rechenbeispiele die Anwendung zu erleichtern. Umgesetzt wurde das aufwendige Fachwerk durch den Walhalla- und Praetoria-Verlag Regensburg-München.

Das Deutsche Zollmuseum findet: "Wir gehen mal davon aus, dass die von Herrn Zollrat Dressendörfer gefertigte Zusammenstellung über 'Fachrechnen' nicht nur dem vielfachen Wunsch aus Zöllnerkreisen entsprach, sondern auch dem Bedürfnis für die Aus- und Fortbildung der Grenzbeamten und in der Praxis befassten Beamten Rechnung getragen wurde."

Rechenbeispiele zur Flächenberechnung Bild / Video 3/3 Rechenbeispiele zur Flächenberechnung

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