Fundstück des Monats September 2024
Drei gut erhaltene Brustabzeichen diverser Dienststellen der Bundeszollverwaltung mit den Bezeichnungen "Zoll/Lindau am Bodensee" aus Bayern, "Gemeinsames Zentrum Polizei, Zoll/Centre de Coopération, Gendarmerie, Douane" aus dem Gebiet zwischen Deutschland und Frankreich und "Zollkommissariat Linken" aus Mecklenburg-Vorpommern wurden zum Fundstück des Monats September 2024 gewählt.
Sehr detaillierte und ansehnliche Aufmachungen der Abzeichen beschreiben Kompetenzen und Ansässigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auf den einzelnen Abbildungen entdeckt man unter anderem interessante Anknüpfungspunkte bezüglich Kunst, Geschichte oder auch der Heraldik: Der Bayerische Löwe beispielsweise, der als Wahrzeichen der Stadt Lindau am Bodensee das Brustabzeichen ziert, schmückt als steinerner Löwe die Hafeneinfahrt von Lindau. Das imposante Kunstwerk wurde vom Münchener Professor Johann von Helbig im Jahre 1856 aus Kehlheimer Sandstein gefertigt.
Auch macht die äußerst interessante Geschichte der sogenannten Gemeinsamen Zentren neugierig: Im Rahmen des Schengener Abkommens im Jahre 1985 wurden durch die Bundesrepublik Deutschland als auch weiterer Vertragsstaaten der schrittweise Abbau fester Kontrollen an den Binnengrenzen - hier zwischen Deutschland und Frankreich - mit dem Ziel eines freien Person- und Warenverkehrs vereinbart. 1990 wurde mit dem Schengener Durchführungsabkommen die Grundlage für eine effizientere Kooperation der Sicherheitsbehörden geschaffen, die insbesondere bei Schengen-Staaten mit einer gemeinsamen Grenze in die Einrichtung Gemeinsamer Zentren - hier zwischen Polizei und Zoll - gemäß Mondorfer Vertrag (9. Oktober 1997) oder dem Vertrag von Prüm (27. Mai 2005) übergingen.
Komplettiert wird die Sammlung mit dem Abzeichen des ehemaligen Zollkommissariats Linken. Auf dem Wappen des ehemaligen Landkreises Uecker Randow im Osten Mecklenburg-Vorpommerns erkennt man einen in Silber umrahmten, sich nach oben verjüngenden, gezinnten roten Backsteinrundturm. Flankiert wird dieser von einem goldbewehrten roten Greif und Adler. Dem aufgeführten Zollkommissariat oblag eine besondere Aufgabe: Es war für die polizeiliche und zollrechtliche Überwachung der Grenzen zuständig. Hierbei handelte es sich um die vormalige Außengrenze der Europäischen Union zwischen Deutschland und Polen. Mit Beitritt Polens zum 1. Mai 2004 in die Europäische Union wurden die ursprünglichen Aufgaben der Sicherung der EU-Außengrenze an die Grenze zu Belarus verlagert.
Anmerkung: Mit Genehmigung der Dienstvorgesetzten der aufgeführten Dienststellen durften die Zöllnerinnen und Zöllner die Brustabzeichen während der Dienstausübung tragen.