Ein gut erhaltenes Dokument - ein Kassenabschluss für die außerordentliche Kassenprüfung der Zollkasse des ehemaligen Zollamts Delitzsch in Sachsen vom 24. Oktober 1922 - wurde vom Deutschen Zollmuseum zum Fundstück des Monats Januar 2025 gewählt.
Die Führung von Zollkassen oblag schon im Grundsatz einer besonderen Sorgfaltspflicht, da die Höhe der Zoll- und Steuereinnahmen oder auch Strafgelder nicht unerheblich waren. Die Überprüfung erfolgte unangekündigt und wurde insbesondere auch detailliert ausgeführt.
Unter anderem wurden weitere aufgelistete Dokumente wie beispielsweise "Nachweise der Tageseinnahmen" oder auch das sogenannte "Girokontengegenbuch auf der Soll- und Habenseite", welche in dem Dokument bereits vorgedruckt waren, entweder gestrichen oder Feststellungen handschriftlich ergänzt. Auch, wenn es Beanstandungen gab, wurden diese schriftlich festgehalten und um Korrektur ersucht.
Auch heute werden in der Bundeszollverwaltung Geld-, Zollzahlstellen und die Bundeskasse Überprüfungen unterzogen.